Als Kinderbeauftragte der SPD bestätigt

Marlene Rupprecht: Weiter am Ball für Kinderrechte

Viele Erfolge von der Besserstellung von Kindern im Gesundheitsbereich über mehr Schutz vor Kindesmissbrauch bis hin zu besserer Betreuung für die Jüngsten konnte Marlene Rupprecht im Bundestag bereits verbuchen. Jetzt wurde die Fürther SPD-Bundestagsabgeordnete einstimmig als Kinderbeauftragte Ihrer Fraktion bestätigt – eine Aufgabe, die sie bereits seit 2002 inne hat.

Kinderrechte ins Grundgesetz bleibt ein Hauptziel

Marlene Rupprecht freut sich über die Anerkennung ihrer Arbeit durch die SPD-Fraktion: “Auch in der kommenden Legislaturperiode gilt es, dicke Bretter für die Durchsetzung von Kinderrechten zu bohren. Da ist es wichtig, die eigene Fraktion hinter sich zu haben“

Mit der Wiederwahl Rupprechts macht die SPD-Bundestagsfraktion deutlich, dass sie sich weiter für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention ohne Wenn und Aber, für einen wirksamen Kinderschutz sowie für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz einsetzt. „Die schwarz-gelbe Koalition ist in der Pflicht, die Kinderrechte zu stärken und die Belange von Kindern und Jugendlichen umfassend zu berücksichtigen,“ verlangt die Fürther SPD-Bundestagsabgeordnete.

Marlene Rupprecht: Erwachsene sollten Perspektive wechseln

Auch in der Kinderkommission des Deutschen Bundestags wird die Kinderbeauftragte vertreten sein: „Dass Kinder keine kleinen Erwachsenen sind, hat sich noch nicht überall herumgesprochen. Erwachsene tun gut daran, einmal die Perspektive zu wechseln: So führen Kinder keine Diskussionen um die Gebühr für Kindergartenplätze. Für sie ist es wichtig, vielfältige Entfaltungsmöglichkeiten zu haben, die den Entdeckerdrang wecken, und ein soziales Umfeld, das stark macht.“

Marlene Rupprecht freut sich auch auf die Arbeit in der Kinderkommission des Bundestags: „Hier ziehen die Kinderbeauftragten aller Fraktionen fraktionsübergreifend an einem Strang. Entscheidungen können nur einstimmig gefällt werden. Es ist gut, dass damit die Kinderpolitik über den Mehrheitsverhältnissen des Deutschen Bundestags steht. Dies gilt es auch für die Durchsetzung der Kinderrechte zu nutzen.“