Gebäudedämmung

Haus

 

 

Durch Maßnahmen zur Gebäudedämmung wird das entsprechende Gebäude unweigerlich größer, nämlich breiter und länger. Besonders im Ortskern ragt dann die Dämmschicht über die eigentliche Grundstücksgrenze hinaus, reicht in den „Luftraum“ des benachbarten Grundstückes hinein und es entsteht ein „Überbau“.

Der Markt bittet deshalb, solche Maßnahmen, die auf öffentliche Straßen, Gehwege oder gemeindliche Grundstücke ragen, vor Ausführungsbeginn unter Angabe des Grundstücks und der vorgesehenen Dämmstärke sowie des Zeitraumes, während dem die Maßnahme ausgeführt wird, mitzuteilen.

Soweit nämlich gemeindliche Grundstücksflächen von einem derartigen Überbau betroffen sind, wird dies bis zu einer Gesamtstärke von bis zu 12 cm (für Kleber, Dämmung, Oberputz und Farbe) unentgeltlich toleriert. Über darüber hinausgehende Dämmstärken wird im Einzelfall entschieden. Um entsprechende Beachtung wird gebeten.

Animationen animierte Autos

Beispiel:

In der Hauptstrasse dämmen auf beiden Straßenseiten die Besitzer ihre Häuser mit jeweils 20 cm dickem Material. Somit gehen auf der ganzen Breite 40 cm verloren. Dadurch stehen bei einem späteren Ausbau der Hauptstrasse weniger Fläche für den Gehweg und die Fahrbahn zur Verfügung. Dies kann zum Beispiel vor dem Rathaus und bei der Krone zu Problemen führen. 

Bereits heute ist der Gehweg dort weniger als 1 Meter breit. Vor allem älter Menschen oder Bürger mit einem Kinderwagen haben dort Probleme.