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29.09.2006
Sehr geehrte Damen und Herren,

in der neuen Ausgabe unseres elektronischen Kommunalbriefs informiert die SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag über folgende Themen:

  • SPD-Gesetzentwurf für gemeinsame gemeindliche Feuerwehren
  • SPD-Fraktion einstimmig gegen Aufweichung des Ladenschlussgesetzes
  • Kleinkläranlagen werden nicht modernisiert
  • SPD legt  moderneres Personalvertretungsgesetz für Bayern vor
  • SPD-Fraktion stellt sich voll und ganz hinter Forderung des Städtetags nach mehr Geld für Ganztagsschulen

Mit freundlichen Grüßen
Edwin Raithel
Pressereferent SPD-Landtagsfraktion
http://www.bayernspd-landtag.de
e-mail: edwin.raithel@bayernspd-landtag.de


SPD-Gesetzentwurf: Gemeinden die Möglichkeit für Feuerwehrzweckverbände geben

Das Bayerische Feuerwehrgesetz weist den Gemeinden nicht nur die Aufgabe der Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes im Gemeindegebiet zu, sondern bestimmt auch, dass diese Aufgabe durch gemeindliche Feuerwehren zu erfüllen ist, in denen nur Gemeindebewohner Feuerwehrdienst leisten dürfen. Die Feuerwehren in Bayern sind damit strikt gemeindebezogen.

Eine im Wege der kommunalen Zusammenarbeit betriebene gemeinsame Feuerwehr mehrerer Gemeinden, in der dann Einwohner aller beteiligten Gemeinden Feuerwehrdienst leisten, ist nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz nicht möglich. Die spezifischen Vorschriften des Gesetzes würden dadurch umgangen werden. Möglich sind im Rahmen der kommunalen Zusammenarbeit lediglich die Löschwasserversorgung oder die gemeinsame Nutzung von Einrichtungen und Fahrzeugen oder der Bau eines gemeinsamen Feuerwehrgerätehauses unter der Voraussetzung der Einhaltung der Hilfsfrist von einem gemeinsamen Standort aus.

Die SPD-Landtagsfraktion will dies ändern und den Gemeinden, die Möglichkeit einräumen, so genannte Feuerwehrzweckverbände zu gründen. Die stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit des Bayerischen Landtags und innenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Helga Schmitt-Bussinger: "Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir es kreisangehörigen Gemeinden an die Hand geben, einen Feuerwehrzweckverband zu gründen und darüber eine gemeinsame Feuerwehr zu bilden. In einzelnen bayerischen Gemeinden besteht nämlich im Einvernehmen mit den betroffenen Feuerwehren Interesse daran, gemeinsame Feuerwehren zu bilden."

Im Wortlaut zum Download:
SPD-Entwurf: Gesetz zur Erprobung von Zweckverbänden zur Wahrnehmung der Aufgaben des abwehrenden Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes

Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf will die SPD-Fraktion die erforderliche gesetzliche Grundlage schaffen, damit solche Feuerwehrzweckverbände gegründet werden können. Dadurch werden über eine kommunale Zusammenarbeit eine größere Gestaltungsfreiheit und flexible Problemlösungen für kreisangehörige Gemeinden geschaffen, so Schmitt-Bussinger. Das Gesetz sei bewusst als ein Erprobungsgesetz angelegt. "Wir haben erst einmal davon Abstand genommen, das Bayerische Feuerwehrgesetz zu ändern. Gemeinsame gemeindliche Feuerwehren sollen erst einmal erprobt werden," so die SPD-Abgeordnete. Deswegen sei das Gesetz auch auf 5 Jahre befristet.
Schmitt-Bussinger: "Wenn sich Feuerwehrzweckverbände bewährt haben, kann man über eine Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes nachdenken und die strikte Gemeindebezogenheit lockern. Voraussetzung ist selbstverständlich, dass keine Verschlechterung beim abwehrenden Brandschutz und beim technischen Hilfsdienst in den zusammenarbeitenden Gemeinden eintritt und die Hilfsfrist eingehalten wird."
Der Bayerische Gemeindetag hat sich bereits positiv zu dem Vorhaben der SPD-Landtagsfraktion geäußert.
 
 

SPD-Fraktion einstimmig gegen Aufweichung des Ladenschlussgesetzes

Mit einem einstimmigen Votum setzt sich die SPD-Landtagfraktion gegen eine Aufweichung des Ladenschlussgesetzes ein. Mit der Abschaffung des Ladenschlusses ist eine weitere Kommerzialisierung des gesellschaftlichen Lebens verbunden und es droht eine weitere Konzentration von Geschäften, damit eine weitere Verschlechterung der Möglichkeiten des wohnortnahen Einkaufs außerhalb der Städte und für Senioren, so die SPD-Landtagsabgeordnete und Sozialpolitikerin Kathrin Sonnenholzner.

Es seien überwiegend Frauenarbeitsplätze betroffen. "Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf  ist jetzt schon schwierig, vor allem für Alleinerziehende. Eine Kinderbetreuung ist schon zu ‚normalen' Arbeitszeiten in Bayern nicht gewährleistet, Betreuung nach 20 Uhr und gegebenenfalls am Sonntag ist nicht organisierbar," betont die SPD-Abgeordnete.
Sie befürchtet mit der Abschaffung des Ladenschlusses eine weitere Verschlechterung des Services durch "Strecken" des Personals auf längere Öffnungszeiten.
Kathrin Sonnenholzner: "Wenn die CSU - allen voran Wirtschaftsminister Huber -  einer scheinbaren Liberalisierung das Wort redet, ist das verlogen. Dies  zeigt auch, dass ihre Beteuerungen zur Familienpolitik und Stärkung des ländlichen Raums nur Lippenbekenntnisse sind."
Es geht auch um Vereine und Organisationen. Das Engagement von Ehrenamtlichen ist nämlich von der Abschaffung des Ladenschlusses ebenfalls betroffen. Sonnenholzner: "Wer Arbeitszeiten rund um die Uhr hat, ist nicht mehr in der Lage an regelmäßigen Trainings oder Proben teilzunehmen. Eine Verödung des gesellschaftlichen Lebens ist die Folge und das kann keiner wollen."

 

Kleinkläranlagen werden nicht modernisiert

Der umweltpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Ludwig Wörner, fordert Verbesserungen im Abwasserbereich Vor allem kleine Fließgewässer sind in Bayern oft massiv belastet. Das Abwassermanagement der Kommunen müsse deshalb verbessert werden.

Seit 2002 schreibt die Abwasserverordnung des Bundes die Nachrüstung aller Kleinkläranlagen mit einer biologischen Reinigungsstufe vor. Die bayerischen Behörden sind gesetzlich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle vorhandenen Anlagen schnellstmöglich modernisiert werden. Kleinkläranlagen entsorgen das Abwasser eines einzelnen Anwesens oder kleiner Dörfer und Weiler mit bis zu 50 Einwohnern.  Aber trotz der seit 2005 angebotenen Förderungen vom Freistaat ist in den Gemeinden und Städten kein Umdenken zu verzeichnen.
Technisch ausgefeilte Kleinklärer wären billiger und effektiver als umständliche Anbindungen durch Wasserleitungen, so Wörners fachliche Beurteilung. Doch falle es wohl vielen Politikern schwer, mit der Zeit zu gehen. Die leider noch unzureichende Förderung für Kleinkläranlagen sei sehr wichtig. Denn bayerische Kommunen leiden unter Schulden in Höhe von knapp 17,0 Milliarden Euro. Pro Kopf auf die Bevölkerung gerechnet sind das 1.197 Euro. Die staatlichen Zuschüsse für wasserwirtschaftliche Anlagen, die derzeit mit wenigen Ausnahmen nur an Kommunen oder Zweckverbände, nicht aber an Private vergeben werden, seien Gelder, die umfassender genutzt werden müssten: "Um die fortdauernden finanziellen Kahlschläge im gesamten Bereich der Abwasserentsorgung, die auch aus ökologischer Sicht nicht vertretbar sind, abzufedern und um Gebührenerhöhungen zu bremsen, müssen die Mittel für kommunale Wasserprojekte aufgestockt werden, so Wörners Forderung an die Staatsregierung.

 

Modernes Führungsmanagement erfordert eine Beteiligung der Beschäftigten.
SPD legt  moderneres Personalvertretungsgesetz für Bayern vor.
Rede von Christa Naaß im Landtag.

Die SPD-Landtagsfraktion hat einen eigenen Gesetzentwurf für ein modernes Personalvertretungsgesetz erarbeitet, nachdem der vorgelegte Entwurf der Staatsregierung weit hinter den tatsächlichen Erfordernissen zurückbleibt.

Für die stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Fragen des Öffentlichen Dienstes und Vorsitzende des SPD-Arbeitskreises Öffentlicher Dienst Christa Naaß ist der SPD-Gesetzentwurf ein Dokument für eine glaubwürdige neue Mitbestimmungspolitik. Statt Rechte abzubauen, werden die Möglichkeiten für eine wirksame Mitbestimmung erweitert.
Gerade im Hinblick auf die von der CSU und der Staatsregierung über die Köpfe der Beschäftigten hinweg durchgezogene und äußerst umstrittene Verwaltungsreform wäre es von großer Wichtigkeit gewesen, zuerst die Rechte der Personalvertretung zu stärken, um bei den vorgenommenen Um- und Neubildungen von Behörden bzw. bei Wegfall von Aufgaben und Privatisierung auf gleicher Augenhöhe die Interessen der Beschäftigten vertreten zu können: Erst die Rechte stärken - dann umstrukturieren.
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Im Wortlaut zum Download:

Der SPD-Gesetzentwurf ist ein "Lackmustest"
für eine glaubwürdige neue Mitbestimmungspolitik

Rede von Christa Naaß im Bayerischen Landtag
 

SPD-Gesetzentwurf zum Personalvertretungsgesetz


SPD-Fraktion stellt sich voll und ganz hinter Forderung des Städtetags nach mehr Geld für Ganztagsschulen
Es kann nicht sein, dass 156 bayerische Schulen, die im Kultusministerium einen Antrag auf Fördermittel gestellt haben, jetzt leer ausgehen sollen
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