06.04.2006
Sehr geehrte Damen und Herren,

in der neuen Ausgabe unseres elektronischen Kommunalbriefs informiert die SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag über folgende Themen:

  • 1. Lesung zum Gesetzentwurf zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes: SPD begrüßt Harmonisierung kommunaler Wahltermine
  • Nach Schneekatastrophe bleiben Kommunen auf Kosten für Feuerwehreinsatz sitzen 
  • Vorstandswahlen in der SPD-Landtagsfraktion: Franz Maget eindrucksvoll im Amt bestätigt

Mit freundlichen Grüßen
Edwin Raithel
Pressereferent SPD-Landtagsfraktion
http://www.bayernspd-landtag.de
e-mail: edwin.raithel@bayernspd-landtag.de


SPD begrüßt Harmonisierung kommunaler Wahltermine
Helga Schmitt-Bussinger nach erster Lesung zum Gesetzentwurf zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes

Die Staatsregierung hat jetzt einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes vorgelegt. Der wichtigste Punkt ist dabei die Harmonisierung der Wahltermine. Dagegen ist prinzipiell nichts einzuwenden, wie die innenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Helga Schmitt-Bussinger, nach der ersten Lesung im Plenum des Landtags sagte.
Es mag durchaus sinnvoll sein, dass Bürgermeister-, Oberbürgermeister- und Landratswahlen gemeinsam mit den Gemeinderats-, Stadtrats- und Kreistagswahlen stattfinden. Damit können sicherlich Kosten eingespart werden und für Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies einen Wahltermin weniger.

Dem Präsidenten des Bayerischen Gemeindetages, Dr. Uwe Brandl, geht der Vorschlag allerdings nicht weit genug. Er fordert „Nägel mit Köpfen“ und schlägt Folgendes vor: „Beginnt eine Amtszeit in der ersten Hälfte der Wahlperiode, so soll sie gleichzeitig mit der laufenden Wahlperiode enden. Beginnt sie in der zweiten Hälfte, soll der Bürgermeister/die Bürgermeisterin bis zum Ende der Wahlzeit des nächsten Gemeinderates im Amt bleiben.“
Helga Schmitt- Bussinger: „Wir müssen uns die Frage stellen, ob wir eine – wenn auch nur einmalige – Amtszeit von 8 Jahren, wie es der Vorschlag der Staatsregierung vorsieht, oder gar eine 9-jährige einmalige Amtszeit, wie sie Herr Brandl ins Gespräch bringt, tatsächlich wollen! Dies ist sicherlich ein zentraler Punkt, mit dem wir uns in der Beratung auseinandersetzen müssen.“

Ziel des Gesetzentwurfes soll auch sein, Erfahrungen aus der Wahlfälschungsaffäre in Dachau in das Gesetz einfließen zu lassen, erneuten Wahlfälschungen vorzubeugen und gegebenenfalls die Korrektur ungültiger Ergebnisse zu erleichtern.
Zu diesem Zweck soll zum einen eine Nachwahl nunmehr auch auf die Briefwahl beschränkt werden können. Dies erscheint für die SPD-Innenexpertin konsequent. Bisher gab es diese Möglichkeit nur für einzelne Stimmbezirke. Daneben sollen die Befugnisse der Rechtsaufsichtsbehörde im Rahmen der Wahlprüfung neu gefasst werden. Darin solle eine „Stärkung der Handlungsmöglichkeiten der Rechtsaufsichtsbehörden“ liegen. „Dies scheint mir allerdings ein frommer Wunsch zu bleiben; durch die neuen gesetzlichen Regelungen ist der Anspruch auf eine Stärkung der Handlungsmöglichkeiten der Rechtsaufsichtsbehörden nicht abgedeckt,“ betonte die SPD-Abgeordnete.

Das Zustimmungsquorum für Bürgerentscheide in Städten über 20.000 bis 50.000 Einwohnern soll von derzeit 20 Prozent auf künftig 15 Prozent gesenkt werden.
Helga Schmitt- Bussinger: „Die Staatsregierung zieht daraus die Konsequenzen aus dem Umstand, dass in Städten dieser Größenordnung mit annähernd 50 Prozent, nämlich 47,4 Prozent, überproportional viele Bürgerentscheide am derzeit gültigen Quorum scheitern. Dazu kann ich nur sagen: Die Staatsregierung ist lernfähig! Die schärfsten Gegner von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden werden durch wundersame Wandlung zu Befürwortern. Wer hätte das bei der durch Volksbegehren erzwungenen Einführung dieser Form der Bürgerbeteiligung gedacht?“

Mit Genugtuung stellt die SPD-Innenexpertin fest, dass die von Innenminister Beckstein zunächst beabsichtigte Abschaffung der Stichwahlen im Gesetzentwurf nicht mehr vorkommt. Was allerdings ein Rücktrittsrecht bei Stichwahlen soll, erschließt sich für die SPD-Abgeordnete nicht.
Es sind kaum praktische Fälle vorstellbar, in denen ein Bewerber um das Amt eines Bürgermeisters oder eines Landrates beim 1. Wahlgang kandidiert und es sich beim Erreichen der Stichwahlen anders überlegt, so Helga Schmitt- Bussinger. Noch unwahrscheinlicher ist ein Fall, in dem ein Bewerber sogar die Stichwahl gewinnt, um dann das Amt nicht anzutreten, wie die Begründung unterstellt.

 

Nach Schneekatastrophe bleiben Kommunen auf Kosten für Feuerwehreinsatz sitzen 
Susann Biedefeld: Jetzige Regelung Schlag ins Gesicht der Kommunen – Innenminister Beckstein muss Kosten übernehmen

Auf absolutes Unverständnis stößt bei der stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Landtagsfraktion, Susann Biedefeld, die Tatsache, dass die Kommunen, die für die Schneekatastrophe im Februar in Ostbayern Feuerwehrleute zur Unterstützung schickten, auch noch für deren Einsatz 45 Prozent der Kosten übernehmen sollen. "Das ist ein absoluter Skandal! In allen Sonntagsreden loben Vertreter der Staatsregierung und die CSU-Abgeordneten vor Ort das ehrenamtliche Engagement unserer Feuerwehrleute, doch wenn es zum Schwur kommt, wird der Schwanz eingezogen", so die Fraktionsvize.

Hintergrund ist der Einsatz von Feuerwehrleuten aus dem Raum Coburg, die aufgrund der starken Schneefälle in Ostbayern angefordert wurden. Erst während deren Einsatz bzw. nach deren Rückkehr wurde den entsendenden Kommunen mitgeteilt, dass diese dann auch für 45 Prozent der Kosten aufkommen müssten. "Das geht so nicht. Hier muss klare Transparenz herrschen. Es kann nicht sein, dass unsere Kommunen erst hinterher erfahren, dass sie für ihre auswärts eingesetzten Hilfskräfte auch noch finanziell aufkommen müssen", betont die SPD-Abgeordnete.
Laut Biedefeld gibt es einen Katastrophenschutzfonds, in den die Landkreise, Städte und Gemeinden gemeinsam ein Drittel einzahlen und der Freistaat Bayern zwei Drittel finanziert. Bei Katastrophenfällen werden dann 55 Prozent der Hilfskosten aus diesem Fonds beglichen, z.B. für Lohnausfälle. Die übrigen 45 Prozent der Kosten müssen dann jedoch die Kommunen, die Hilfskräfte entsenden, selbst bezahlen. "Der Hilfsbereite ist hier also der Dumme. Je mehr Hilfskräfte ich entsende, umso mehr Kosten entstehen für mich als Kommune. Das darf doch nicht wahr sein", zeigt sich Susann Biedefeld entsetzt.

Daher fordert die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Innenminister Beckstein auf, die für die betroffenen Kommunen entstandenen Kosten zu übernehmen. "Für die Zukunft muss ein transparentes Modell erarbeitet werden, bei dem unseren ohnehin schon finanzschwachen Kommunen keine weiteren Kosten entstehen. Sonst wird sich ein Bürgermeister bzw. eine Kommune in Zukunft dreimal überlegen, ob sie noch Hilfskräfte für auswärtige Einsätze bereitstellt. Die jetzige Regelung ist ein Schlag ins Gesicht aller Kommunen und unserer Feuerwehrfrauen und -männer, die bei ihren Einsätzen nicht selten Leib und Leben riskieren."


 

Franz Maget als Fraktionsvorsitzender eindrucksvoll bestätigt
 
Vorstandswahlen in der SPD-Landtagfraktion: Dr. Thomas Beyer neu im Vorstand Susann Biedefeld und Johanna Werner-Muggendorfer wieder gewählt.
Mehr....

 
www.bayernspd-landtag.de Impressum
© SPD Fraktion im Bayerischen Landtag 2006