| Sehr geehrte Damen und
Herren, in der neuen Ausgabe unseres elektronischen
Kommunalbriefs informiert die SPD-Fraktion im Bayerischen
Landtag über folgende Themen:
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1. Lesung zum Gesetzentwurf zur Änderung des Gemeinde- und
Landkreiswahlgesetzes: SPD begrüßt Harmonisierung kommunaler
Wahltermine
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Nach Schneekatastrophe bleiben Kommunen auf Kosten für
Feuerwehreinsatz sitzen
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Vorstandswahlen in der SPD-Landtagsfraktion: Franz Maget
eindrucksvoll im Amt bestätigt
Mit freundlichen Grüßen
Edwin Raithel
Pressereferent SPD-Landtagsfraktion
http://www.bayernspd-landtag.de
e-mail:
edwin.raithel@bayernspd-landtag.de
SPD begrüßt Harmonisierung kommunaler Wahltermine
Helga Schmitt-Bussinger nach erster Lesung zum Gesetzentwurf zur
Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes
Die Staatsregierung hat jetzt einen Gesetzentwurf zur Änderung des
Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes vorgelegt. Der wichtigste Punkt
ist dabei die Harmonisierung der Wahltermine. Dagegen ist prinzipiell
nichts einzuwenden, wie die innenpolitische Sprecherin der
SPD-Landtagsfraktion, Helga Schmitt-Bussinger, nach
der ersten Lesung im Plenum des Landtags sagte.
Es mag durchaus sinnvoll sein, dass Bürgermeister-, Oberbürgermeister-
und Landratswahlen gemeinsam mit den Gemeinderats-, Stadtrats- und
Kreistagswahlen stattfinden. Damit können sicherlich Kosten eingespart
werden und für Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies einen Wahltermin
weniger.
Dem Präsidenten des Bayerischen Gemeindetages, Dr. Uwe Brandl, geht
der Vorschlag allerdings nicht weit genug. Er fordert „Nägel mit
Köpfen“ und schlägt Folgendes vor: „Beginnt eine Amtszeit in der
ersten Hälfte der Wahlperiode, so soll sie gleichzeitig mit der
laufenden Wahlperiode enden. Beginnt sie in der zweiten Hälfte, soll
der Bürgermeister/die Bürgermeisterin bis zum Ende der Wahlzeit des
nächsten Gemeinderates im Amt bleiben.“
Helga Schmitt- Bussinger: „Wir müssen uns die Frage stellen, ob wir
eine – wenn auch nur einmalige – Amtszeit von 8 Jahren, wie es der
Vorschlag der Staatsregierung vorsieht, oder gar eine 9-jährige
einmalige Amtszeit, wie sie Herr Brandl ins Gespräch bringt,
tatsächlich wollen! Dies ist sicherlich ein zentraler Punkt, mit dem
wir uns in der Beratung auseinandersetzen müssen.“
Ziel des Gesetzentwurfes soll auch sein, Erfahrungen aus der
Wahlfälschungsaffäre in Dachau in das Gesetz einfließen zu lassen,
erneuten Wahlfälschungen vorzubeugen und gegebenenfalls die Korrektur
ungültiger Ergebnisse zu erleichtern.
Zu diesem Zweck soll zum einen eine Nachwahl nunmehr auch auf die
Briefwahl beschränkt werden können. Dies erscheint für die
SPD-Innenexpertin konsequent. Bisher gab es diese Möglichkeit nur für
einzelne Stimmbezirke. Daneben sollen die Befugnisse der
Rechtsaufsichtsbehörde im Rahmen der Wahlprüfung neu gefasst werden.
Darin solle eine „Stärkung der Handlungsmöglichkeiten der
Rechtsaufsichtsbehörden“ liegen. „Dies scheint mir allerdings ein
frommer Wunsch zu bleiben; durch die neuen gesetzlichen Regelungen ist
der Anspruch auf eine Stärkung der Handlungsmöglichkeiten der
Rechtsaufsichtsbehörden nicht abgedeckt,“ betonte die SPD-Abgeordnete.
Das Zustimmungsquorum für Bürgerentscheide in Städten über 20.000
bis 50.000 Einwohnern soll von derzeit 20 Prozent auf künftig 15
Prozent gesenkt werden.
Helga Schmitt- Bussinger: „Die Staatsregierung zieht daraus die
Konsequenzen aus dem Umstand, dass in Städten dieser Größenordnung mit
annähernd 50 Prozent, nämlich 47,4 Prozent, überproportional viele
Bürgerentscheide am derzeit gültigen Quorum scheitern. Dazu kann ich
nur sagen: Die Staatsregierung ist lernfähig! Die schärfsten Gegner
von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden werden durch wundersame
Wandlung zu Befürwortern. Wer hätte das bei der durch Volksbegehren
erzwungenen Einführung dieser Form der Bürgerbeteiligung gedacht?“
Mit Genugtuung stellt die SPD-Innenexpertin fest, dass die von
Innenminister Beckstein zunächst beabsichtigte Abschaffung der
Stichwahlen im Gesetzentwurf nicht mehr vorkommt. Was allerdings ein
Rücktrittsrecht bei Stichwahlen soll, erschließt sich für die
SPD-Abgeordnete nicht.
Es sind kaum praktische Fälle vorstellbar, in denen ein Bewerber um
das Amt eines Bürgermeisters oder eines Landrates beim 1. Wahlgang
kandidiert und es sich beim Erreichen der Stichwahlen anders überlegt,
so Helga Schmitt- Bussinger. Noch unwahrscheinlicher ist ein Fall, in
dem ein Bewerber sogar die Stichwahl gewinnt, um dann das Amt nicht
anzutreten, wie die Begründung unterstellt.
Nach Schneekatastrophe bleiben Kommunen auf Kosten für
Feuerwehreinsatz sitzen
Susann Biedefeld: Jetzige Regelung Schlag ins Gesicht der
Kommunen – Innenminister Beckstein muss Kosten übernehmen
Auf absolutes Unverständnis stößt bei der stellvertretenden
Vorsitzenden der SPD-Landtagsfraktion, Susann Biedefeld,
die Tatsache, dass die Kommunen, die für die Schneekatastrophe im
Februar in Ostbayern Feuerwehrleute zur Unterstützung schickten, auch
noch für deren Einsatz 45 Prozent der Kosten übernehmen sollen. "Das
ist ein absoluter Skandal! In allen Sonntagsreden loben Vertreter der
Staatsregierung und die CSU-Abgeordneten vor Ort das ehrenamtliche
Engagement unserer Feuerwehrleute, doch wenn es zum Schwur kommt, wird
der Schwanz eingezogen", so die Fraktionsvize.
Hintergrund ist der Einsatz von Feuerwehrleuten aus dem Raum
Coburg, die aufgrund der starken Schneefälle in Ostbayern angefordert
wurden. Erst während deren Einsatz bzw. nach deren Rückkehr wurde den
entsendenden Kommunen mitgeteilt, dass diese dann auch für 45 Prozent
der Kosten aufkommen müssten. "Das geht so nicht. Hier muss klare
Transparenz herrschen. Es kann nicht sein, dass unsere Kommunen erst
hinterher erfahren, dass sie für ihre auswärts eingesetzten
Hilfskräfte auch noch finanziell aufkommen müssen", betont die
SPD-Abgeordnete.
Laut Biedefeld gibt es einen Katastrophenschutzfonds, in den die
Landkreise, Städte und Gemeinden gemeinsam ein Drittel einzahlen und
der Freistaat Bayern zwei Drittel finanziert. Bei Katastrophenfällen
werden dann 55 Prozent der Hilfskosten aus diesem Fonds beglichen,
z.B. für Lohnausfälle. Die übrigen 45 Prozent der Kosten müssen dann
jedoch die Kommunen, die Hilfskräfte entsenden, selbst bezahlen. "Der
Hilfsbereite ist hier also der Dumme. Je mehr Hilfskräfte ich
entsende, umso mehr Kosten entstehen für mich als Kommune. Das darf
doch nicht wahr sein", zeigt sich Susann Biedefeld entsetzt.
Daher fordert die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende
Innenminister Beckstein auf, die für die betroffenen Kommunen
entstandenen Kosten zu übernehmen. "Für die Zukunft muss ein
transparentes Modell erarbeitet werden, bei dem unseren ohnehin schon
finanzschwachen Kommunen keine weiteren Kosten entstehen. Sonst wird
sich ein Bürgermeister bzw. eine Kommune in Zukunft dreimal überlegen,
ob sie noch Hilfskräfte für auswärtige Einsätze bereitstellt. Die
jetzige Regelung ist ein Schlag ins Gesicht aller Kommunen und unserer
Feuerwehrfrauen und -männer, die bei ihren Einsätzen nicht selten Leib
und Leben riskieren."
Franz Maget als Fraktionsvorsitzender eindrucksvoll bestätigt
Vorstandswahlen in der SPD-Landtagfraktion: Dr. Thomas Beyer neu im
Vorstand Susann Biedefeld und Johanna Werner-Muggendorfer wieder
gewählt.
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